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Baurechtsangelegenheiten
Die Baurechtsangelegenheiten umfassen folgende Tätigkeiten:
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Beschwerden und Anträge auf ordnungsbehördliches Einschreiten
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Begleitung von Rechtsverfahren (Klagen)
- Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Achtung! Neue Regelung bei Widersprüchen und Klagen:
Aufgrund des Bürokratieabbaugesetze I und II haben sich einige Vorschriften geändert, u.a. die Regelung des Widerspruchsverfahrens bei bauordnungsrechtlichen und bauaufsichtlichen Bescheiden. Demnach kann gegen einen solchen Bescheid nur noch direkt Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Das sogenannte Vorverfahren, d.h. das Widerspruchsverfahren, entfällt.
Dies gilt auch für die Gebührenbescheide der Bauordnung bzw. Bauaufsicht.
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20.05.2012
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Carolin Alves
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