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Auskunft aus dem Melderegister
Nach dem Meldegesetz des Landes NRW hat jeder Einwohner das Recht, eine einfache Melderegisterauskunft über eine namentlich zu benennende Person zu erhalten.Die Auskunft kann formlos persönlich oder auch schriftlich (mit Nachweis über die Zahlung der Gebühr) beantragt werden.
Eine einfache Meldeauskunft umfasst Name, Vorname, akademische Grade sowie die Anschrift der namentlich benannten Person.
Darüber hinausgehende Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Die Gebühr für die Meldeauskunft beträgt:
- 7,00 € je Auskunft
- 10,00 € je erweiterte Auskunft
- 20,00 € je Auskunft mit örtlicher Ermittlung
20.05.2012
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
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