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Führungszeugnisse 

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt. Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie über den untenstehenden Link.

Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.
Eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Der Antrag ist persönlich zu stellen.

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke und
  • zur Vorlage bei einer Behörde, die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen / Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich.


Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu zahlen.

Für weitere Infos des Bundeszentralregisters hier klicken.

Lebenslagen:
Fortbildung, Frau & Beruf

20.05.2012

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Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

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