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Kinderreisepass
Für den Antrag bringen Sie bitte mit
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- soweit vorhanden: Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Ihr Kind (muss in jedem Fall mitgebracht werden)
- ein Lichtbild - bitte beachten Sie die
Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie in der linken Spalte unter Formulare von A-Z oder Unna von A-Z. Hier ist auch ein Download-Formular bei Verlust der Ausweispapiere hinterlegt. Es kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, aber nur, wenn der Pass noch gültig ist. Auch dieser Antrag ist von dem Personensorgeberechtigten zu stellen. Es wird außerdem wieder ein neues, biometrisches Lichtbild benötigt.
Ab dem 1. November 2007 gilt: Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr!
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Eine Verlängerung kostet 6,00 Euro.
Hinweis: Die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn der Pass noch g ü l t i g ist.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen rund ums Thema Pässe und Einreisebestimmungen zusammengestellt. Informieren Sie sich!
Kinderpass, Kinderausweis, Ausweis
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Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
