Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Aktuelle Termine
- Bibliothek im zib
- Verwaltungsaufbau
- Startseite Bürgerservice
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
- Stellenausschreibungen
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Fischereischeine
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.Wenn Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein.
Der Fischereischein wird im Bürgerservice für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.
Ein Jugendfischereischein wird ausgestellt, wenn das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet ist.
Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- das Zeugnis über die Fischerprüfung
- ein Lichtbild
- für den Jugendfischereischein benötigen Sie ebenfalls ein Lichtbild sowie die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein
- sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich
Gebühren:
- 1-Jahres-Fischereischein = 16,00 €
- 5-Jahres-Fischereischein = 48,00 €
- Jugendfischereischein = 8,00 €
- Ersatzfischereischein = 10,00 €
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Kreis Unna - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Fischereiwesen
Stichwörter:
Angeln, Angelprüfung, Angelschein, Anglerschein
Angeln, Angelprüfung, Angelschein, Anglerschein
Lebenslagen:
Freizeit, Kinder & Jugendliche, Sport
Freizeit, Kinder & Jugendliche, Sport
Bereits besuchte Seiten:
20.05.2012
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
Kreisstadt Unna
Bürgerservice
(EG)Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr
Donnerstag
07:30-18:00 Uhr
Freitag
07:30-12:30 Uhr
jeden 1. u. 3. Samstag
09:00-12:00 Uhr
