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Fundsachen 

Sie haben etwas verloren?
 

Wenn Sie in Unna etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen.
Sie können aber auch im Internet selber nachschauen auf der Seite Fundbüro - Online.

Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro im Bürgerservice (Rathaus), den Außenstellen des Bürgerservice (Königsborn, Massen, Lünern, Hemmerde) oder bei der Polizeistation abgegeben oder angezeigt.
Können Sie als Eigentümer/in ermittelt werden (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie so schnell wie möglich.

Denken Sie bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.

Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache in den Fundbüros empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und häufig gefunden werden (z.B. Brillen, Kleidung, Schirme, Schlüssel etc.).

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Aufnahme des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.

Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

 

Sie haben etwas gefunden?

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.

Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen.
Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke u.a.).

Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 € sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.

Informationen zu Ihren Pflichten als Finderin oder Finder erhalten Sie hier:

BGB-Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 3: Sachenrecht, Untertitel 6: Fund

Wenn Sie in Zügen oder auf Bahnsteigen etwas verloren haben, hilft Ihnen dieser Link weiter.

Stichwörter:
Fundbüro - Online

20.05.2012

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Bürgerservice

(EG)
Telefon: 02303/103 325 o. 329
Fax: 02303/103 525
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch
07:30-16:00 Uhr

Donnerstag
07:30-18:00 Uhr

Freitag
07:30-12:30 Uhr

jeden 1. u. 3. Samstag
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