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Wehrerfassung
Aufgrund des zum 01. Juli 2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes und den damit verbundenen Änderungen in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung entfällt die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr (Wehrüberwachung). Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.
Die Wehrerfassung wurde durch eine neue Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ersetzt. Danach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahre volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Gegen diese neue Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchrecht zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich im Bürgerservice einlegen.
Zuständig für Fragen rund um das Thema Wehrrecht ist das
Kreiswehrersatzamt Arnsberg
Hansastraße 19
59821 Arnsberg
Tel. 02931 / 8970
Fax: 02931 / 897349
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Inga Detambel
TeamleiterinZimmer 9 (EG)
Telefon: 02303/103 326
Fax: 02303/103 525
Rathausplatz 1
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