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Wohngeld
 

Für gemieteten oder eigenen selbstgenutzten Wohnraum können Mieter-innen und Eigentümer/-innen zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens nach Maßgabe des Wohngeldgesetzes einen Zuschuss zu den Kosten der Miete oder der Belastung erhalten, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mieter/-innen bekommen Wohngeld als "Mietzuschuss" Eigentümer/-innen als "Lastenzuschuss".
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, der Einkommenshöhe und der berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und wird über Tabellen ermittelt. Es wird nur auf Antrag in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Im Bürgerservice erhalten Sie die Antragsformulare, die Sie hier auch ausgefüllt wieder abgeben können. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Bereich Wohnen
Ihren grundsätzlichen Anspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.

Antragsvordrucke
stehen auch im Netz zur Verfügung.

Eine Liste der Wohnungsbaugesellschaften finden Sie hier.

Lebenslagen:
Bauen, Beduerftigkeit, Wohnung & Haus

20.05.2012

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Telefon: 02303/103 325 o. 329
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