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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Willkommen auf der Internetseite des Finanzmanagements der Kreisstadt Unna.
Nachfolgend stehen Ihnen umfangreiche Informationen aus den Bereichen Finanzen, Steuern, Finanzbuchhaltung und Vollstreckung zur Verfügung.
Das Finanzmanagement ist zuständig für die termingerechte Haushalts- und Finanzplanung sowie für die Rechnungslegung der Kreisstadt Unna.
Hierfür werden die finanziellen Anforderungen der einzelnen Bereiche zusammengefasst und der Entwurf des Haushalts- und Finanzplanes erstellt.
Im Mittelpunkt stehen daher sowohl die termingerechte Aufstellung und Abwicklung des Haushalts und der Jahresrechnung als auch die Überwachung der Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorgaben und die Sicherstellung von Finanzierungen.
Betriebswirtschaftliche Instrumente wie das des Controlling werden eingesetzt, um eine Optimierung aller finanziellen Haushaltsangelegenheiten zu erreichen.
Die finanzrechtliche Bearbeitung von Bürgschaften und die Koordination bei Zuweisungen und Zuschüssen werden ebenfalls hier wahrgenommen.
In der Finanzbuchhaltung werden alle Kassengeschäfte und der gesamte Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung abgewickelt und ordnungsgemäß verbucht. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Liquidität der Kasse.
Ihr obliegt das Mahnwesen und die Vollstreckung von Forderungen.
Die Steuerabteilung ist zuständig für die fristgerechte und vollständige Erhebung von allen städtischen Steuern und öffentlichen Abgaben, wie z.B. Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuern, Grundbesitzabgaben.
Nachstehend finden Sie Links zu der Haushaltswirtschaft der Kreisstadt Unna.
Haushaltsplan 2008/2009
Haushaltsplan 2010
In der Sitzung des Rates der Kreisstadt Unna am 21. Juli 2011 wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 22.07.2011 angezeigt und mit Schreiben des Landrates vom 06.09.2011 genehmigt worden. Am 07.10.2011 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21/2011 der Kreisstadt Unna.
Beschlußvorlage zum Nachtrag 2011/2012
Anlagen zur Beschlußvorlage zum Nachtrag 2011/2012
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltswesen umfassend zum 01.01.2005 reformiert. Zukünftig werden die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen nicht mehr kameralistisch sondern doppisch (auf der Grundlage der kaufmännisch doppelten Buchführung) aufgestellt. Weitere allgemeine Informationen des Landes NRW zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement finden Sie unter dem folgenden Link:
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Kreisstadt Unna
Achim Thomae
Bereichsleiter FinanzmanagementZimmer 249 (2.OG)
Telefon: 02303/103 297
Fax: 02303/103 269
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
