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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Beeinträchtigungen der Teilhabe in der Gesellschaft können als Folgen verschiedener psychischer Störungsbilder (früher Krankheiten genannt) eintreten. Diese Störungen sind in der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD- 10 Kapitel V (F)) erfasst.
Die Feststellung einer seelischen Störung ist Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Feststellung einer aus seelischer Störung resultierenden Behinderung oder zu erwartender Behinderung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (siehe § 35 a Abs. 1 SGB VIII) obliegt dem zuständigen Rehabilitationsträger (in diesem Fall dem Jugendamt).
Ihre Ansprechpartner / innen im ASD
Telefon- und Bezirksverzeichnis des ASD
Stichwörter:
Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen Behinderte, Behinderte, Hilfe zur Erziehung, Rehabilitation
Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfen Behinderte, Behinderte, Hilfe zur Erziehung, Rehabilitation
20.05.2012
Zimmer 227 (2.OG)
Telefon: 02303/103 586
Fax: 02303/103 503
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
Kreisstadt Unna
Thomas Köster
Leiter Soziale DiensteZimmer 227 (2.OG)
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