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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Zielgruppe:
Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Aufgaben und Angebote:
Berechnung und Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und Kindertagespflegeplätzen (Tagesmütter und –väter) in der Kreisstadt Unna.
Grundlage hierfür ist die städtische Satzung, in der der zu zahlende Beitrag von der Anzahl der wöchentlichen Betreuungsstunden und der Einkommenshöhe (steuerpflichtiges Bruttoeinkommen und anderen Einkommensarten) abhängig gemacht wird.
Nachweise über die Einkommenshöhe müssen jährlich vorgelegt werden. Einkommen bis 16.000 EURO sind beitragsfrei, außerdem kann eine Beitragsbefreiung ausgesprochen werden, wenn besondere Bedarfe dazu führen, dass das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt (gemäß SGB XII) zu bestreiten. Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
Weitergehende Informationen können Sie dem Merkblatt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entnehmen.
Darüber hinaus können Verpflegungskostenzuschüsse für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen beantragt werden.
Stichwörter:
Kindergartengebühr, Kindertagesbetreuung, Kitagebühr, Kindertagestätten
Kindergartengebühr, Kindertagesbetreuung, Kitagebühr, Kindertagestätten
20.05.2012
Zimmer 257 (2.OG)
Telefon: 02303/103 579
Fax: 02303/103 503
E-Mail
Zimmer 257 (2.OG)
Telefon: 02303/103 589
Fax: 02303/103 503
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag u. Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kreisstadt Unna
Antoinetta Lehmann
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen / KibiZZimmer 257 (2.OG)
Telefon: 02303/103 579
Fax: 02303/103 503
Claudia Eudenbach
Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen / KibiZZimmer 257 (2.OG)
Telefon: 02303/103 589
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Rathausplatz 1
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