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Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Herzlich willkommen auf den Seiten
des Personalrates der Kreisstadt Unna
Hier erhalten sie Informationen über die Aufgaben und die verschiedenen Gremien in denen der Personalrat mitarbeitet.
Wir hoffen, Ihnen die Personalratsarbeit ein wenig näher zu bringen und würden uns über Anregungen oder Fragen per e-Mail sehr freuen.
Zusammensetzung des Personalrates
Der Personalrat der Kreisstadt Unna besteht auf Grund der Anzahl der Beschäftigten der Stadt von derzeit 699 aus 11 ordentlichen Mitgliedern, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Aufgaben des Personalrates
Der Personalrat ist zuständig für die Beschäftigten der Stadtbetriebe Unna sowie für die Beschäftigten der Kreisstadt Unna.
Wir achten darauf, dass die zugunsten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen, Tarifnormen und Dienstvereinbarungen in der jeweils geltenden Fassung angewandt bzw. eingehalten werden.
Der Personalrat hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz folgende Beteiligungsrechte:
- Mitbestimmung, dies ist die effektivste Beteiligung des Personalrates
- die Mitwirkung, sie ist gegenüber der Mitbestimmung geringer einzustufen
- die Anhörung, sie ist das schwächste Beteiligungsrecht
Nähere Einzelheiten zu den Beteiligungsrechten und den umfangreichen Aufgaben des Personalrates sind im § 72 LPVG geregelt.
Link zum Landespersonalvertretungsgesetz
Der Personalrat ist in folgenden Gremien vertreten:
- Betriebliche Kommission Leistungsorientierte Bezahlung
- Arbeitsschutzausschuss Stadt Unna
- Arbeitsschutzausschuss Stadtbetriebe Unna
- Frauenförderplan
- Arbeitsgruppe Personalentwicklung
Kreisstadt Unna
PersonalratZimmer 203/204 ((2. OG))
Telefon: 02303/103 298
02303/ 103 287
Fax: 02303/103 133
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:30-12:00 Uhr
13:30-15:45 Uhr
Freitag
08:30-12:30 Uhr
