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Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz 

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine ganze Reihe von übertragbaren Krankheiten meldepflichtig. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung verhindert werden. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Stadt Unna auch Beschäftigungsverbote aus.

Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Den Meldebogen für Ärzte können Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna als Download im PDF-Format herunterladen.

Unabhängig von einer akuten Erkrankung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Unna für Fragen zur Hygiene und Infektionsverhütung zur Verfügung.

Auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna finden Sie Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten:

  • Virushepatitis A
  • Virushepatitis B
  • Virushepatitis C
  • Meningokokken - Meningitis
  • Infektiöse Bindehautenzündung des Auges
  • Salmonellose
  • Tuberkulose
  • Rotavirus
  • Campylobacter
  • Masern

22.05.2012

Kreisstadt Unna

Anja Seltner

Ordnungsbehördlicher Umweltschutz
Zimmer 126 (1.OG)
Telefon: 02303/103 678
Fax: 02303/103 399
E-Mail

Rathausplatz 1
59423 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
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