Unna von A-Z:
Kreisstadt Unna
- Startseite
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Berichte, Broschüren, Flyer
- Bildung, Kultur, Geschichte
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
- Politik in Unna
- Stadtverwaltung, Virtuelles Rathaus
- - Formulare von A-Z
- - Online-Dienste
- - Ortsrecht von A-Z
- Alle Bereiche von A-Z
- Bauleitplanung
- Bauordnung
- BauServiceBüro
- Bürgerservice
- Büro des Bürgermeisters
- Büro für Gleichstellungsfragen
- Beschäftigungsförderung
- Beteiligungscontrolling / Beteiligungsverwaltung
- Erziehungsberatungsstelle (neu)
- Feuerschutz und Rettungswesen
- Finanzmanagement, Rechnungswesen und Steuern
- Gutachterausschuss
- Immobilienmanagement
- Jugend und Familie
- Personal und Organisation
- Personalrat
- Pressestelle
- Rechnungsprüfung
- Rechtswesen
- Schulen
- Sicherheit und Ordnung
- Standesamt
- Umwelt
- Vergabestelle
- Verkehr und Straßenbau
- Versicherungsstelle (Rentenangelegenheiten)
- Wahlen
- Wirtschaftsförderung
- Wohnen, Soziales u. Senioren
- Bürgermeister / Verwaltungsvorstand
- Unna von A-Z
- Termine und Bekanntmachungen
Top10 Seiten
- Startseite Kulturbetriebe
- Freizeit, Gesundheit, Sport, Tourismus
- Aktuelle Termine
- Bibliothek im zib
- Verwaltungsaufbau
- Startseite Bürgerservice
- Bauen und Wohnen, Wirtschaft, Umwelt
- Übernachtungsmöglichkeiten in Unna und Umgebung
- Stellenausschreibungen
- Kinder, Jugend, Familien und Senioren
Anregung & Kritik
Kreisstadt Unna:
Weitere Seiten in diesem Bereich:
Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine ganze Reihe von übertragbaren Krankheiten meldepflichtig. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung verhindert werden. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Stadt Unna auch Beschäftigungsverbote aus.Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Den Meldebogen für Ärzte können Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna als Download im PDF-Format herunterladen.
Unabhängig von einer akuten Erkrankung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Unna für Fragen zur Hygiene und Infektionsverhütung zur Verfügung.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna finden Sie Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten:
- Virushepatitis A
- Virushepatitis B
- Virushepatitis C
- Meningokokken - Meningitis
- Infektiöse Bindehautenzündung des Auges
- Salmonellose
- Tuberkulose
- Rotavirus
- Campylobacter
- Masern
Bereits besuchte Seiten:
22.05.2012
Zimmer 126 (1.OG)
Telefon: 02303/103 678
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Anja Seltner
Ordnungsbehördlicher UmweltschutzZimmer 126 (1.OG)
Telefon: 02303/103 678
Fax: 02303/103 399
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
