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Große Hunde 

Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Diese Hunde sind von der Halterin oder vom Halter bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

Voraussetzung für die Haltung eines großen Hundes ist

  • die Zuverlässigkeit des Hundehalters,
  • ein Sachkundenachweis des Hundehalters (abzulegen beim Tierarzt),
  • die Mikrochip-Kennzeichnung des Hundes (durch den Tierarzt) und
  • der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden.

22.05.2012

Kreisstadt Unna

Ina Schuchtmann

Ina Schuchtmann

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