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Kampfmittel 

Kampfmittel

Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr und somit auch für den Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden in Westfalen/Lippe unterhält das Land NRW bei den Bezirksregierung Arnsberg einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde Verdachtsflächen auf Kampfmittelbelastung untersucht, bewertet und räumt.
Auslöser für Flächenüberprüfungen sind in der Regel die Ausweisung neuer Bebauungsgebiete, oft aber auch einzelne Bauvorhaben.

Kampfmittelbelastung

In der Regel liegen der örtlichen Ordnungsbehörde Informationen über Kriegshandlungen (Art und Ausmaß) vor.
In den 80er Jahren haben die Bezirksregierungen Städten und Gemeinden teilweise Kampfmittelbelastungskarten auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes zur Verfügung gestellt. In bestimmten Bereichen wurden diese Karten auch aktualisiert.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung ist die fachkundige Stelle, welche die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren ermittelt und bewertet und daraus abgeleitet das staatliche Handlungserfordernis festlegt.
Eine Gefahr liegt vor, wenn ein Baugrundeingriff in einem kampfmittelbelasteten Gelände zum Kontakt mit einem nicht zur Wirkung gelangten Kampfmittel führen und dieses dann auslösen kann. Ein solcher Baugrundeingriff ist deshalb als erheblich zu bezeichnen.
Natürlich entstehen für Kampfmittelbeseitigungen auch Kosten. Bei einem falschen Alarm" werden diese zwischen dem Land NRW und der Kreisstadt Unna aufgeteilt. Sollte jedoch eine Bombe gefunden werden, so werden nur die Kosten für die Beseitigung selbst übernommen, nicht jedoch die Folgekosten, z. B. für die Wiederherstellung der Anlagen. Diese trägt der Grundstückseigentümer.

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittelbeseitigung" finden Sie auf den Webseiten der Bezirksregierung Arnsberg unter den folgenden externen Links:


22.05.2012

Kreisstadt Unna

Anja Seltner

Ordnungsbehördlicher Umweltschutz
Zimmer 126 (1.OG)
Telefon: 02303/103 678
Fax: 02303/103 399
E-Mail

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