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Preisangabenverordnung 

Endpreis

Bei Preisangaben ist normalerweise der Endpreis anzugeben und bei Aufgliederung von Preisen hervorzuheben. Dies ist der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, unabhängig von einer Rabattgewährung. Es geht also um den tatsächlich zu zahlenden Gesamtbetrag. Unzulässig sind "CircaPreise". Wenn Waren nur zusammen erworben werden können (z. B. gemäß Angebot eine Couchgarnitur), ist der Endpreis für das komplette Angebot anzugeben. Die Kosten für Nebenleistungen sind einzubeziehen, wenn für den Kunden keine Wahlmöglichkeit besteht.

Grundpreis

Die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises trifft denjenigen, der Letztverbrauchern Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet. Der Grundpreis ist zusätzlich zum Endpreis anzugeben und zwar in dessen unmittelbarer Nähe.

Für Waren, die in anderen Mengeneinheiten (z. B. /pro Stück oder /pro Paar) oder ganz ohne Mengeneinheit angeboten werden, ist die Angabe eines Grundpreises somit nicht erforderlich.

Bei unverpackter Ware (Obst, Gemüse usw.), die in Anwesenheit des Verbrauchers abgemessen wird (sog. lose Ware), muss nur der Grundpreis angegeben sein. Hierzu zählen auch Brot und sonstige Backwaren, sofern sie ausschließlich nach ihrem Gewicht angeboten werden.

Der Grundpreis darf nicht stärker hervorgehoben sein als der Endpreis.

Vom Erfordernis der Grundpreisangabe sind die nachstehenden Betriebe mit ihrem gesamten Warensortiment freigestellt sind, der Endpreis muss jedoch immer angegeben werden. Hierbei handelt es sich um:

  • Direktvermarkter (z. B. landwirtschaftlich geprägte Hofläden) und
  • kleine Einzelhandelsgeschäfte (dies sind Betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von höchstens 100 qm, die ihre Ware überwiegend also mehr als 50 % im Wege der Bedienung ausgeben und ihr Warensortiment nicht im Rahmen eines Vertriebssystems beziehen).

Bestimmte Produktgruppen von der Grundpreisangabe freigestellt, da die Angabe des Grundpreises für den Verbraucher keine relevante Information darstellt, weil dieser seine Kaufentscheidung üblicherweise nach anderen Kriterien trifft (z. B. Parfums und KosmetikLotions).

22.05.2012

Kreisstadt Unna

Peter Niewrzedowski

Peter Niewrzedowski

Sachgebietsleiter
Zimmer 125 (1.OG)
Telefon: 02303/103 311
Fax: 02303/103 399
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Achim Dorna

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