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Anregung & Kritik
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Parksonderausweis für das Stadtgebiet Unna
Besondere Ausnahmefälle machen es manchmal unumgänglich, dass kurzzeitig gegen Verkehrsverbote bzw. Verkehrsgebote im ruhenden Straßenverkehr nicht eingehalten werden können. Hier sind insbesondere Wohnungsumzüge, Anlieferungen, Reparatur- und Renovierungsarbeiten, Belieferung von Kunden durch Handwerksbetriebe u.a. zu nennen.Für solche besondere Fälle ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig, die der Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung - Abteilung Straßenverkehrsangelegenheiten - ausstellt, nachdem im Einzelfall geprüft wurde, ob und wie die Sicherheit des übrigen öffentlichen Straßenverkehrs beeinträchtigt wird und bestimmte Auflagen notwendig werden.
Im Einzelnen können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen folgende Genehmigungen erteilt werden:
Einzelgenehmigung
Hierbei handelt es sich um zeitlich befristete Genehmigungen für einmalige "Aktionen" wie z.B. einen Wohnungsumzug oder eine Belieferung mit schweren, großen oder sperrigen Gegenständen.Die Gebühr beträgt hierfür einmalig 20,-- €
Pauschalierte Jahresgenehmigungen
Pauschalierte Jahresgenehmigungen beinhalten eine bestimmte Anzahl von Ausnahmetatbeständen und werden ausgegeben an Handwerker, die Ersatzteillager, Werkzeuge oder Maschinen fest im Fahrzeug installiert haben, an Händler, die kurzzeitig ihre Kunden beliefern, an Gewerbetreibende aus dem Zuliefererbereich u. a.. Eine Aufstellung der Handwerksbetriebe beinhalten die Anlagen A und B zur Handwerksordnung.Bei den sozialen Diensten haben nur die ambulante Alten- und Krankenpflege und Hebammen, die Hausgeburten betreuen einen möglichen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung.
Der Ausnahmegenehmigung gilt für ein Kalenderjahr vom Datum der Ausstellung angefangen.
Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet Unna
Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet Unna können von Firmen und Institutionen beim Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung beantragt werden. Sie werden in der Regel mit amtlichen Kennzeichen der Firmenfahrzeuge versehen. In begründeten Ausnahmefällen sind mehrere alternative Kennzeichen oder der Eintrag "Ein Fahrzeug der Firma" möglich.Der Ausweis gilt jedoch immer nur für 1 Fahrzeug und kann Ausnahmen von folgende Verkehrszeichen genehmigen:

- VZ 286 eingeschränktes Haltverbot

- VZ 253 Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

- VZ 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone

- VZ 314 Parkplatz

- VZ 315 Parken auf Gehwegen

- VZ 325 verkehrsberuhigter Bereich

- VZ 242 Fußgängerzone
Für die Fußgängerzone wird in Unna generell keine pauschalierte Ausnahmegenehmigung erteilt.
Für die 1. Ausnahmegenehmigung werden Gebühren in Höhe von 100,-- € erhoben und für jede weitere gleichzeitig beantragte Ausnahmegenehmigung 50,-- €. Je Firma werden in der Regel maximal 2 Ausnahmegenehmigung ausgestellt.
Ausnahmegenehmigung für das Kreisgebiet Unna
Für diese Ausnahmegenehmigung gilt im Grunde das gleiche wie für die Ausnahmegenehmigung für das Stadtgebiet Unna, jedoch mit folgenden Besonderheiten bzw. Einschränkungen:Die Ausnahmegenehmigung wird von der für den Firmensitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt; sie beinhaltet dann die Befreiung für das gesamte Kreisgebiet
Der Ausweis wird nicht für VZ 250 StVO "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und VZ 283 StVO "Haltverbot" ausgestellt.
Die Gebühren betragen 150,-- € für die 1. Genehmigung und für jede weitere 75,-- €.
Ruhrgebietsausweis
Zahlreiche Ruhrgebietsstädte habe sich auf einen gemeinsamen Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker verständigt.Die Ausnahmegenehmigung wird in der Kommune ausgestellt, in der die Firma ihren Sitz hat. Nähere Informationen können dem Info-Flyer "Ruhrgebietsausweis für Handwerker" entnommen werden, der auf Wunsch zugeschickt wird.
Gesetze im Internet:
LandesgesetzeStraßenverkehrsordnung
Bußgeldordnung
22.05.2012
Zimmer 127 (1.OG)
Telefon: 02303/103 307
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Zimmer 128 (1.OG)
Telefon: 02303/103 365
Fax: 02303/103 399
E-Mail
Rathausplatz 1
59423 Unna
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreisstadt Unna
Hans Kaufmann
SachgebietsleiterZimmer 127 (1.OG)
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Sebastian Koch
VerkehrslenkungZimmer 128 (1.OG)
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59423 Unna
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