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Kreisstadt Unna:

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2012 

Unna, 27.01.2012

Logo der Kreisstadt UnnaAllgemein:

Am 27.01.2012 werden an rund 21.000 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Geschäftsgebäuden die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2012 verschickt.

Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 32,48 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2011: 32,63 Mio. €).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

Tortendiagramm zu dem Gesamtaufkommen der Grundbesitzabgaben

Erhöhung der Grunsteuer B

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 beschlossen, dass die Finanzierung der Aufgabe „Winterdienst“ ab dem 01.01.2012 nicht mehr Bestandteil der Gebührenkalkulation der Straßenreinigung ist sondern über die Grundsteuer B erfolgen soll.
Die Erhöhung der Grundsteuer B um 25v.H.-Punkte wird den Stadtbetrieben Unna ausschließlich für die Aufgabe Winterdienst zur Verfügung gestellt.

Die Frage der Zulässigkeit der Berücksichtigung von Kosten für die Straßenreinigung, in diesem Fall nur des Winterdienstes, bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer ist u.a. durch die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2003 (AZ: 9 A 3207/02) und 26.11.2009 (AZ: 14 A 131/08) rechtlich abschließend geklärt. Ebenso wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 03.12.2007 (AZ: 5 K 3097/06) verwiesen, das folgenden Leitsatz umfasst:

„Den Gemeinden steht bei der Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes ein weiter Ermessensspielraum zu. Das Motiv, mit der Grundsteuer Einnahmeausfälle auf anderen Gebieten auszugleichen, ändert nichts an dem primären Zweck der Einnahmeerzielung. Es ist nicht zu beanstanden, die Grundsteuer zu erhöhen, um mit den erzielten Mehreinnahmen Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Straßenreinigungsgebühr zu kompensieren.“

Erfassung der Papiertonnen

Der Grundbesitzabgabenbescheid 2012 enthält erstmals die zur Verfügung gestellten Papiertonnen. Die Nutzung bleibt auch im Jahr 2012 kostenfrei.

Falls Anzahl und Behältergröße des Bescheides mit den Tonnen vor Ort nicht übereinstimmen nehmen die MitarbeiterInnen der Steuerabteilung die entsprechenden Änderungsmeldungen entgegen.

Müllmarken:

In diesem Jahr werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2011 bleiben auch im Jahr 2012 gültig.
Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.

Wichtiger Hinweis:

Gegen die Grundbesitzabgabenbescheide kann seit dem 01.11.2007 kein Widerspruch mehr erhoben werden, denn durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden.

Gegen die Bescheide kann daher, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide ausgeführt, unmittelbar Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Um unnötige Verfahrenskosten zu vermeiden, hat es sich bereits in der Vergangenheit bewährt, vor Erhebung einer Klage, jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, ein klärendes Gespräch mit den SachbearbeiterInnen der Steuerabteilung zu führen.

Beratung:

Bei Fragen zu den Bescheiden geben die Mitarbeiter der Steuerabteilung der Kreisstadt Unna bzw. der Stadtbetriebe Auskunft.

  • Bei Änderungen der Gefäßgrößen, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zu der Festsetzung der Grundsteuer berät Sie gerne die Steuerabteilung der Kreisstadt Unna:
     
  • Telefon Ansprechpartner/in
    103 - 267 Bärbel Heuser
    103 - 224 Anita Rickert
    103 - 266 Maurice Keßler

Für eine persönliche Beratung stehen die MitarbeiterInnen im Rathaus, Rathausplatz 1, 59423 Unna, Zimmer 208 – 208a während der Öffnungszeiten,

montags, dienstags und donnerstags von
8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12:00 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

  • Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren und der Kalkulationsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Kundenzentrums der Stadtbetriebe Unna:

 

Telefon Ansprechpartner/in
2003 - 28 Uwe Niederheidt
2003 - 23 Georg Palmüller
2003 - 18 Michaela Pelz
2003 - 34 Vera Trautmann
2003 - 83 Maria Willige-Schleep

 


23.05.2012

Kreisstadt Unna

02303/103-0
Rathausplatz 1
59423 Unna

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